SPD: Kurzarbeitergeld krisenfest regeln
22. November 2011Saarbrücken, 21. November 2011
SPD: Kurzarbeitergeld krisenfest regeln
„Die Sonderregelungen zur Erleichterung der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes haben sich als wirkungsvolles Instrument zur Krisenbewältigung bewährt. Unternehmen und Betrieben wurde es dadurch ermöglicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Wirtschafts- und Finanzmarktkrise in Arbeit zu halten“, erklärt Anke Rehlinger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der wirtschaftlichen Situation in Deutschland bleiben aufgrund der globalen Verflechtungen unbeständig. Daher muss das konjunkturelle Kurzarbeitergeld als erfolgreiches Krisenbewältigungsinstrument im Bedarfsfall weiterhin zur Verfügung stehen.“
Dazu gehöre insbesondere, die Bundesregierung in die Lage zu versetzen, die Sonderregelungen zum Bezug des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes per Rechtsverordnung wieder in Kraft zu setzen, sobald es die Verhältnisse am Arbeitsmarkt erfordern. Notwendig sei es auch dafür zu sorgen, dass die Bundesagentur für Arbeit Rücklagen bilden könne, um bei einer erneuten wirtschaftlichen Krise schnell Mittel aktivieren zu können. Nur dadurch werde die Finanzierung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes gesichert und somit krisenfest gemacht.
„Wir fordern die Landesregierung daher auf, einem entsprechenden Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg in der Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag zuzustimmen. Insbesondere saarländische Unternehmen haben das Instrument des Kurzarbeitergeldes in den vergangenen Jahren erfolgreich genutzt, um Beschäftigung zu sichern. Dies soll auch in Zukunft möglich bleiben“, so Rehlinger.
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