Urteil des Verfassungsgerichtshof: SPD-Wahlbeschwerde war nicht aus der Luft gegriffen
30. September 2011Das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die SPD-Wahlbeschwerde
nicht aus der Luft gegriffen war und die Vorwürfe einen sehr realen Hintergrund hatten. Die
obersten Richter des Landes haben die Landtagswahl zwar nicht für ungültig erklärt, jedoch
grobe Mängel und Verstöße im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2009 gerügt. Dazu
zählen: Die Reihenfolge auf den Stimmzettel ist unvereinbar mit dem Gebot der
Wahlrechtsgleichheit. Die Wahlwerbung ist als unzulässig bestätigt worden. Der
Orientierungspfeil verstößt gegen gesetzliche Vorschriften.
„Damit wurde die Verantwortlichkeit für die Verstöße eindeutig festgestellt – insbesondere der
damaligen CDU-Landesregierung ist heute einiges ins Stammbuch geschrieben worden“, so die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion,
Anke Rehlinger.
Ziel der SPD war es, die Frage nach der legitimen Zusammensetzung des jetzigen Landtags
durch eine unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. „Nun haben wir rechtliche Klarheit. Bei
der gerichtlichen Klärung ging es schließlich um nicht weniger als die Legitimation des
Parlaments als Verfassungsorgan, von dem aus alle andere staatliche Gewalt ihre eigentliche
Legitimation ableitet.“
„Vor allem die CDU hat mit ihrem Verhalten gezeigt, dass ihr jedes Mittel recht war, um an der
Macht zu bleiben und dabei sogar Rechtsverstöße zumindest billigend in Kauf genommen. Dies
wurde nach der Entscheidung zur verfassungswidrigen Wahlwerbung heute abermals deutlich.
Damit hat die CDU der Demokratie und dem Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit der Wahlen in
diesem Land einen schweren Schaden zugefügt“, kritisiert die SPD-Politikerin.
Hinsichtlich der vom Verfassungsgerichtshof gemachten Ausführungen zu der derzeitig
gültigen Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen erklärt die SPD-Rechtsexpertin: „Die SPD
nimmt den Hinweis des Gerichts sehr ernst. Der Landtag des Saarlandes, wie auch die
Landesregierung sind nun gehalten, sich mit der Frage der Rechtfertigung der 5-Prozent-Hürdeauseinander zu setzen und eine transparente und nachvollziehbare Regelung im Lichte der
aktuellen Rahmenbedingungen zu formulieren.“
Die SPD hatte ihre Klage im Wesentlichen auf zwei Punkte gestützt:
1) Gestaltung der Stimmzettel: Konkret geht es um den Orientierungspfeil auf dem
Wahlzettel, der dem Wähler grundsätzlich anzeigt, dass dieser sein Kreuz in der rechten
Spalte machen soll. Bei den Stimmzetteln zur Landtagswahl 2009 ragte der Pfeil jedoch
in das CDU-Feld hinein. Es war somit nicht auszuschließen, dass die Wahlentscheidung
eines relevanten Teils der Wählerinnen und Wähler beeinflusst worden war.
2) Verfassungswidrige Wahlwerbung: Der Verfassungsgerichtshof hatte im Juli
vergangenen Jahres in einem Urteil festgestellt, dass die damalige CDU-Landesregierung
unter Verantwortung von Peter Müller verfassungswidrig Steuergelder zugunsten der
CDU im Landtagswahlkampf verwendet hatte und damit unter anderem gegen das
Gebot der Chancengleichheit verstoßen hatte.
„Die Ankündigung der Landesregierung, bei der Gestaltung der Stimmzettel zukünftig auf die
Darstellung des Orientierungspfeils zu verzichten, ist ein Eingeständnis eines groben Fehlers“,
so Rehlinger.
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