Christdemokraten verweigern Rückzahlung illegaler Wahlwerbung
18. August 2010Saarbrücken, 17. August 2010
Christdemokraten verweigern Rückzahlung illegaler Wahlwerbung: Regierungspartei stellt sich über Gesetz und Ordnung
„Die Dreistigkeit der CDU im Saarland kennt offenbar keine Grenzen. Die ‚Christdemokraten’ sind so selbstherrlich, dass sie keine Konsequenzen aus dem verfassungsgerichtlichen Urteil ziehen wollen. Das spiegelt auch das Bild des Ministerpräsidenten Peter Müller wieder, der in Personalunion auch noch Justizminister ist“, so die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anke Rehlinger.
Der Rechtsstaat werde hier mit Füßen getreten. Wie solle man das der Bevölkerung noch klarmachen? Jeder Bürger werde für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen und muss sich auch den rechtlichen Konsequenzen stellen. Nur die CDU Saar will sich daran nicht halten?
Die Begründung des Fraktionsvorsitzenden Meisers spreche im Übrigen Bände: Das Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes habe nicht eine neue rechtliche Eingrenzung der Wahlwerbung hervorgebracht. Die von der CDU durchgeführten Werbemaßnahmen sind einfach nicht mit der Verfassung vereinbar und nicht erst seit dem aktuellen Urteil. Der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass die CDU geltendes Recht gebrochen hat. Jede Verdrehung dieser Tatsache ist Humbug. Daher bestätigt die Aussage Meisers, dass die CDU überhaupt nicht weiß, was es heißt sich auf rechtmäßigem Boden zu bewegen.
Hier geht es um die Rückzahlung von Steuergeldern, die für Wahlwerbung ausgegeben worden sind und damit einen klaren Verfassungsverstoß bedeuten.
Das Verhalten der CDU ist besorgniserregend, denn sie verhält sich so, als ob diese noch über der Verfassung steht. Noch besorgniserregender ist auch, dass die Koalitionäre von Grünen und FDP diesem CDU-Gebaren einfach unwidersprochen zusehen, so Rehlinger.
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